Bezahlkarte für Bewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – ein sachliches Thema, unsachlich diskutiert

In der vergangenen Ratssitzung wurde wieder einmal deutlich, wie schnell Sachpolitik in ideologische Grabenkämpfe abrutschen kann.
Das Thema: die Einführung der Bezahlkarte für Bewerberinnen und Bewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in der Stadt Coesfeld.

Was eigentlich eine administrative Entscheidung mit praktischem Hintergrund hätte sein sollen, wurde von einigen Ratsmitgliedern – insbesondere aus Reihen der SPD – zu einem emotional aufgeladenen Schlagabtausch gemacht.

Unter anderem fiel der Zwischenruf „Nur für deutsche Familien“ – eine Aussage, die ich persönlich als Angriff auf unsere Fraktion und auf meine Person empfinde.
Solche Worte sind nicht nur unangebracht, sie lenken auch völlig vom eigentlichen Thema ab.
Wir können gerne sachlich diskutieren, aber Beleidigungen und Unterstellungen haben im Rat der Stadt Coesfeld keinen Platz.


Unser Standpunkt zur Bezahlkarte

Auch innerhalb unserer Fraktion wurde über das Thema intensiv gesprochen.
Doch am Ende waren wir uns einig:
➡️ Wir befürworten die Einführung der Bezahlkarte – allerdings nur, wenn sie einheitlich im gesamten Kreis Coesfeld umgesetzt wird.

Der Kreis Coesfeld hat die Entscheidung bewusst den Städten und Gemeinden überlassen.
Das führt jedoch unweigerlich zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen, was weder verwaltungstechnisch sinnvoll noch für die Betroffenen fair ist.
Wir sagen klar: Eine einheitliche Lösung auf Kreisebene wäre der bessere, gerechtere und praktikablere Weg gewesen.


Ist die Bezahlkarte ein Eingriff in Grundrechte? – Wir sagen: Nein!

Oft wird behauptet, die Bezahlkarte sei ein Eingriff in die Grundrechte der Leistungsberechtigten.
Diese Kritik greift jedoch zu kurz.
Die Bezahlkarte dient in erster Linie der Verwaltungsvereinfachung und Transparenz – nicht der Diskriminierung oder Einschränkung.

Hier die sachlichen Argumente, warum die Karte keinen Grundrechtseingriff darstellt:

Keine Einschränkung der Menschenwürde (§1 GG) – Die Karte ermöglicht weiterhin den Zugang zu Gütern des täglichen Bedarfs. Es geht nicht darum, Menschen zu entmündigen, sondern um eine geregelte, nachvollziehbare Zahlungsweise.

Verfügbarer Bargeldanteil – Nach den derzeitigen Konzepten bleibt ein fester Bargeldbetrag zur freien Verfügung erhalten. Damit besteht weiterhin eine persönliche Entscheidungsfreiheit.

Gleichbehandlung – Da die Regelung bundesweit geprüft und abgestimmt wird, kann von einer willkürlichen Ungleichbehandlung keine Rede sein.

Verwaltungseffizienz und Missbrauchsvermeidung – Die Karte sorgt für mehr Übersichtlichkeit bei öffentlichen Mitteln und verhindert gleichzeitig, dass Sozialleistungen zweckentfremdet werden.

Kurz gesagt:
Die Bezahlkarte ist kein Instrument der Ausgrenzung, sondern ein Schritt hin zu Effizienz, Fairness und Transparenz– für alle Beteiligten.


Was bleibt? – Eine sachliche Debatte wäre wünschenswert

Dass man uns von Seiten der SPD verbal attackiert und mit Unterstellungen konfrontiert, war enttäuschend und völlig unangemessen.
Gerade in einem demokratisch gewählten Rat sollten wir miteinander reden, statt gegeneinander zu schreien.

Ich bin überzeugt:
Wenn wir Themen wie die Bezahlkarte ruhig, rechtlich fundiert und menschlich fair betrachten, kommen wir auch zu Lösungen, die von Vernunft und nicht von Emotionen geprägt sind.

Wir als Familien-Partei Deutschlands – Fraktion im Rat der Stadt Coesfeld bleiben daher bei unserem Standpunkt:
👉 Die Einführung der Bezahlkarte wäre sinnvoll, praktikabel und verwaltungstechnisch richtig gewesen.

Coesfeld braucht Sachpolitik statt Schlagworte – und Respekt statt Zwischenrufe.