💧 Zukunft der Abwasserreinigung: Förderung der 4. Reinigungsstufe in NRW
Die Abwasserreinigung steht vor einem großen technologischen Schritt. Mit der sogenannten vierten Reinigungsstufe soll es künftig möglich sein, Spurenstoffe wie Medikamentenrückstände, Mikroplastik oder Chemikalien noch gezielter aus dem Abwasser zu entfernen. Diese Stoffe gelangen bislang über das gereinigte Abwasser in Flüsse und Bäche – auch in die Berkel und ihre Zuflüsse.
Für Kommunen wie Coesfeld ist diese Entwicklung ein wichtiger Baustein moderner Umweltpolitik und Gewässerschutzstrategie.
🇪🇺 EU verpflichtet zum Ausbau – Deutschland handelt
Mit der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) wurde 2024 beschlossen, dass Kläranlagen europaweit bis spätestens 2045 mit einer vierten Reinigungsstufe ausgestattet werden müssen.
Ziel ist es, Spurenstoffe zu reduzieren und Gewässer besser zu schützen.
Langfristig sollen bis zu 80 % der Kosten durch eine erweiterte Herstellerverantwortung getragen werden – also durch Produzenten von Arzneimitteln, Kosmetika oder Chemikalien.
Bis diese Regelung greift, sind die Bundesländer und Kommunen gefordert, die Finanzierung zu sichern.
💶 Aktuelle Förderung in Nordrhein-Westfalen
Das Land NRW unterstützt den Ausbau über das Programm
„Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW“ (ZunA NRW).
Das Programm trat im November 2023 in Kraft und ersetzt die frühere Richtlinie „ResA II“.
Im Förderbereich 3 – „Reduzierung von Stoffeinträgen aus öffentlichen Kläranlagen“ – ist der Einbau der vierten Reinigungsstufe ausdrücklich förderfähig.
💰 Förderkonditionen:
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Bis zu 50 % Zuschuss der Investitionskosten für Anträge bis Ende 2026
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Bis zu 30 % Förderung ab 2027
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Förderfähig sind Investitionskosten, nicht laufende Betriebskosten
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Antragsberechtigt sind kommunale Abwasserbetriebe oder Zweckverbände
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
🕰️ Früher höhere Fördersätze
In der Vorgängerregelung ResA II (2017–2023) lag die Förderung teils deutlich höher:
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Bis zu 70 % Zuschuss für Bau- und Umrüstmaßnahmen (2017–2019)
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Bis zu 80 % Förderung für Machbarkeitsstudien
Diese hohen Sätze wurden im neuen ZunA-Programm auf ein einheitliches, aber niedrigeres Niveau abgesenkt.
Wer jedoch jetzt plant und beantragt, profitiert noch bis 2026 von der maximalen Förderquote.
🌍 Bedeutung für Coesfeld und die Region
Der Ausbau der vierten Reinigungsstufe ist nicht nur eine technische Notwendigkeit, sondern auch ein Bekenntnis zum nachhaltigen Umgang mit unseren Ressourcen.
Saubere Gewässer sind Lebensgrundlage – für Menschen, Landwirtschaft und Natur.
Für Coesfeld bedeutet das:
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Investition in sauberes Wasser und Umweltschutz,
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Vorausschauende Kommunalpolitik, die künftige Verpflichtungen frühzeitig aufgreift,
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und eine Chance, Fördermittel optimal zu nutzen, bevor sie reduziert werden.
🔎 Fazit
Die vierte Reinigungsstufe ist ein Schritt in Richtung Zukunft – ökologisch, technologisch und politisch.
Sie stärkt die Wasserqualität in unserer Region und trägt dazu bei, die natürlichen Lebensräume langfristig zu erhalten.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Fördermöglichkeiten zu prüfen, Planungen anzustoßen und gemeinsam Verantwortung für eine saubere und nachhaltige Wasserwirtschaft zu übernehmen.
Quellen:
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Umweltministerium NRW
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Förderdatenbank des Bundes (ZunA NRW)
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Kommunen.NRW
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Umweltbundesamt (UBA)
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EU-Richtlinie 2024/3019 (KARL)
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NRW.Bank
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Richtlinie ResA II des Landes NRW
4. Reinigungsstufe – Kostenbeispiel Coesfeld
Annahmen: Investitionsbandbreite 12–20 Mio. €, Förderung 50 % (bis 2026) bzw. 30 % (ab 2027), Finanzierung 25 Jahre bei 2,5 % Zins, OPEX 0,25–0,75 Mio. €/Jahr, Einwohner 38.237.
- Unteres Szenario (12 Mio. € CAPEX, 0,25 Mio. € OPEX): 15,05 € (50 %) / 18,46 € (30 %) je Einwohner und Jahr
- Mittleres Szenario (16 Mio. € CAPEX, 0,50 Mio. € OPEX): 24,43 € (50 %) / 28,97 € (30 %) je Einwohner und Jahr
- Oberes Szenario (20 Mio. € CAPEX, 0,75 Mio. € OPEX): 33,81 € (50 %) / 39,49 € (30 %) je Einwohner und Jahr
Hinweis: Überschlägige Beispielrechnung für Kommunikationszwecke. Reale Werte hängen von Verfahren, Förderbescheid, Ausschreibungen & Energiepreisen ab.
⚠️ Hinweis zur Beispielrechnung
Die dargestellten Werte sind rechnerische Beispielzahlen und dienen ausschließlich der Veranschaulichung möglicher Größenordnungen für die Einführung einer vierten Reinigungsstufe.
Es handelt sich nicht um konkrete Planungs- oder Haushaltszahlen der Stadt Coesfeld oder des zuständigen Abwasserwerks.
Die tatsächlichen Investitions- und Betriebskosten hängen von zahlreichen Faktoren ab, insbesondere:
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der technischen Ausführung (z. B. Ozonung, Aktivkohle, Membranverfahren),
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der Ausbaugröße und dem Zustand der bestehenden Kläranlage,
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den Förderquoten und dem Bewilligungszeitpunkt,
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der Finanzierungslaufzeit und den aktuellen Zinssätzen,
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den Energie- und Materialpreisen,
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sowie der künftigen gesetzlichen Kostenbeteiligung der Hersteller (nach EU-Kommunalabwasserrichtlinie 2024/3019).
Die Beispielwerte sollen einen transparenten Eindruck möglicher Spannweiten geben und verdeutlichen, wie sich Förderquoten und Baukosten auf die Gebührenentwicklung auswirken könnten.